In 60 Sekunden prüfen – egal ob Telekom, Vodafone oder O2.
Früher verlängerten sich Handyverträge nach 24 Monaten automatisch um ein ganzes weiteres Jahr, wenn man die Kündigungsfrist verpasste. Das ist vorbei.
Seit dem 1. Dezember 2021 gilt: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist Ihr Vertrag monatlich kündbar – mit einer Frist von einem Monat. Sie sitzen also nie länger fest, als Sie wollen.
Ebenfalls neu seit Juli 2022: Anbieter müssen einen Kündigungsbutton auf ihrer Website haben. Die Rufnummernmitnahme darf höchstens 6,82 € kosten.
In einem Vertrag mit Smartphone steckt ein Geräteanteil – meist 8 bis 15 € im Monat. Nach 24 Monaten ist das Handy abbezahlt. Der Monatspreis bleibt bei den meisten Anbietern aber genau gleich.
Wer den Vertrag einfach weiterlaufen lässt, zahlt diesen Anteil also weiter — ohne dafür noch etwas zu bekommen. Bei drei Jahren Laufzeit summiert sich das schnell auf mehrere hundert Euro.
So prüfen Sie es: Schauen Sie auf Ihre Rechnung. Oft ist der Geräteanteil als eigene Position ausgewiesen — „Hardware", „Gerätezuschlag" oder ähnlich.
Schriftlich, am besten per Einschreiben oder über den Kündigungsbutton im Kundenkonto. Lassen Sie sich die Kündigung immer bestätigen. Beim Wechsel übernimmt der neue Anbieter das meist für Sie.
Ja, das ist Ihr gesetzliches Recht und funktioniert zwischen allen Anbietern. Beantragen Sie es beim neuen Anbieter, nicht beim alten. Kosten: höchstens 6,82 €.
Manchmal ja – gerade wenn eine Kündigung im Raum steht, werden die Angebote besser. Vergleichen Sie aber mit dem, was Neukunden bekommen. Und achten Sie darauf, ob wieder ein Geräteanteil drinsteckt.
Sie rechnet mit den üblichen Bedingungen: 24 Monate Mindestlaufzeit, ein Monat Kündigungsfrist, rund 10 € Geräteanteil. Ihr Vertrag kann abweichen – verbindlich sind allein Ihre Vertragsunterlagen. Dies ist keine Rechtsberatung.