o2 erhöht die Preise – was können Sie tun?

Kurz gesagt: Bei einer Preiserhöhung dürfen Sie in der Regel außerordentlich kündigen (§ 57 TKG). Unten finden Sie Fristen, ein Musterschreiben zum Ausdrucken – und ich suche Ihnen kostenlos einen günstigeren Ersatz.

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Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig – dazu gehört eine Preiserhöhung –, dürfen Sie nach § 57 Telekommunikationsgesetz (TKG) ohne Kosten kündigen. Die Frist: innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie die Mitteilung erhalten haben. Die Kündigung kann frühestens zu dem Tag wirken, an dem die Änderung in Kraft tritt.

Kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Änderung ausschließlich zu Ihrem Vorteil ist, rein verwaltungstechnisch ohne Nachteil für Sie ist oder unmittelbar durch Gesetz vorgeschrieben ist.

So gehen Sie vor

  1. Schreiben des Anbieters heraussuchen: Datum des Zugangs und Datum der Preisänderung notieren.
  2. Kündigung innerhalb von drei Monaten ab Zugang schicken – am besten schriftlich mit Hinweis auf § 57 TKG.
  3. Neuen Anschluss rechtzeitig beauftragen, damit keine Lücke entsteht. Bei Handy: Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter beauftragen.

Kündigungsschreiben erstellen

Felder ausfüllen, dann „Drucken / als PDF speichern“. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser – es wird nichts gespeichert oder übertragen.

Musterschreiben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Im Zweifel Verbraucherzentrale Sachsen fragen.

Und jetzt? Ich suche Ihnen den Ersatz.

Schicken Sie mir Ihre Rechnung – ich vergleiche alle Anbieter für Ihre Adresse und sorge dafür, dass keine Lücke entsteht.

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Häufige Fragen

Habe ich bei einer o2-Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?

Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig – dazu gehört eine Preiserhöhung –, dürfen Sie nach § 57 Telekommunikationsgesetz (TKG) ohne Kosten kündigen. Die Frist: innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie die Mitteilung erhalten haben. Die Kündigung kann frühestens zu dem Tag wirken, an dem die Änderung in Kraft tritt.

Wann gilt das nicht?

Kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Änderung ausschließlich zu Ihrem Vorteil ist, rein verwaltungstechnisch ohne Nachteil für Sie ist oder unmittelbar durch Gesetz vorgeschrieben ist.

Wie kündige ich richtig?

Schreiben des Anbieters heraussuchen: Datum des Zugangs und Datum der Preisänderung notieren. Kündigung innerhalb von drei Monaten ab Zugang schicken – am besten schriftlich mit Hinweis auf § 57 TKG. Neuen Anschluss rechtzeitig beauftragen, damit keine Lücke entsteht. Bei Handy: Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter beauftragen.

Bekomme ich schnell einen Ersatz?

Ja. Ich vergleiche kostenlos alle Anbieter für Ihre Adresse und plane den Wechsel so, dass keine Lücke entsteht – persönlich im Media Markt Chemnitz Sachsen-Allee oder per WhatsApp.

Andere Anbieter: Vodafone · PŸUR · Telekom · 1&1 · E.ON · eprimo · Stadtwerke / Grundversorger

Karsten Günther, unabhängiger Berater seit 2017 · Media Markt Chemnitz Sachsen-Allee · Stand: 27.09.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Vertragsende schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen