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Ihr Anbieter wird teurer?
Dann haben Sie ein Recht.

Eine Preiserhöhung löst ein Sonderkündigungsrecht aus – aber nur für kurze Zeit.

Das Wichtigste zuerst: Sie sind nicht gebunden

Ein Brief kommt, der Preis steigt – und viele denken: „Da kann ich nichts machen, mein Vertrag läuft ja noch." Das stimmt nicht.

Nach § 57 Absatz 3 TKG haben Sie bei einer einseitigen Änderung zu Ihrem Nachteil ein Sonderkündigungsrecht. Der Anbieter muss Sie in dem Schreiben sogar darauf hinweisen. Ausgenommen ist nur die reine Weitergabe einer gestiegenen Umsatzsteuer.

⏳ Aber: Das Recht ist befristet.

Die Frist steht im Ankündigungsschreiben – heben Sie es auf. Wer sie verstreichen lässt, gilt als einverstanden und zahlt den neuen Preis bis zum Vertragsende. Deshalb: nicht liegen lassen, sondern gleich prüfen.

Was Sie jetzt tun sollten – in dieser Reihenfolge

1
Schreiben aufheben und Frist notieren
Bis wann können Sie widersprechen oder kündigen?
2
Prüfen, was an Ihrer Adresse überhaupt geht
Kabel, DSL, Glasfaser – in Chemnitz liegen vier Netze nebeneinander
3
Beim Anbieter nachfragen
Oft gibt es ein Halteangebot – lassen Sie es sich schriftlich geben
4
Erst dann entscheiden
Bleiben, neu verhandeln oder wechseln – mit allen Zahlen auf dem Tisch
Warum die Reihenfolge zählt:

Wer zuerst kündigt und dann schaut, steht im schlimmsten Fall ohne Internet da. Klären Sie erst die Alternative – der neue Anbieter übernimmt die Kündigung dann meist für Sie, und es entsteht keine Lücke.

Der häufigste Fall: Die Aktionszeit ist vorbei

Nicht jede Preiserhöhung ist eine. Sehr oft steigt der Preis, weil schlicht die vereinbarte Aktionszeit endet – das stand von Anfang an im Vertrag und ist keine einseitige Änderung. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

Das Ergebnis fühlt sich aber gleich an: Sie zahlen mehr. Der Unterschied liegt im Weg – hier hilft kein Sonderkündigungsrecht, sondern nur ein Blick auf die reguläre Laufzeit und das Gespräch mit dem Anbieter.

So erkennen Sie den Unterschied

Preiserhöhung: Ein Brief kündigt eine Änderung an und nennt ein Sonderkündigungsrecht.
Aktionsende: Kein Brief – der Betrag auf der Rechnung steigt einfach, meist nach 6, 12 oder 24 Monaten.

Gilt genauso bei Strom und Gas

Auch dort haben Sie bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht – mit derselben Logik: Schreiben prüfen, Frist notieren, Alternativen vergleichen, dann entscheiden.

→ Prüfen, ob Sie in der teuren Grundversorgung stecken

Alternativen, die ich anbieten kann

Ob eine davon an Ihrer Adresse verfügbar ist, prüfe ich vorher. Den Preis nach der Aktionszeit nenne ich Ihnen immer offen mit dazu.

EMPFEHLUNG
Internet/DSL
500Mbit mit FritzBox
✓ 500 Mbit ✓ FritzBox ✓ Festnetz Optional ✓ HDTV für 12€ monatlich auf Wunsch
44.99 €34.99 €/ Monat
24 Monate
Details ansehen
TV
Pyur HDTV mit Modul
✓ HD Sender ✓ SD Sender ✓ CI-Modul
20 €12 €/ Monat
24 Monate
Details ansehen
Internet/DSL
250Mbit mit FritzBox 6660
✓ 250Mbit Download ✓ FritzBox ✓ Optional mit Festnetz
39.99 €32.99 €/ Monat
24 Monate
Details ansehen

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit?

Die Frist steht im Ankündigungsschreiben – in der Regel bis zum Wirksamwerden der Änderung. Lassen Sie sie verstreichen, gelten Sie als einverstanden.

Lohnt es sich, erst beim Anbieter anzurufen?

Häufig ja – Bestandskunden, die kündigen wollen, bekommen oft ein Halteangebot. Lassen Sie es sich schriftlich geben und vergleichen Sie mit dem, was Neukunden anderswo bekommen. Aber lassen Sie darüber nicht die Frist verstreichen.

Entsteht eine Lücke beim Wechsel?

Nicht, wenn Sie zuerst den neuen Vertrag abschließen und den neuen Anbieter kündigen lassen. Genau dabei helfe ich Ihnen – der Zeitpunkt ist hier das Entscheidende.

📄
Bringen Sie das Schreiben mit
Ich schaue mir an, ob es sich um eine echte Preiserhöhung handelt, bis wann Sie Zeit haben und was an Ihrer Adresse möglich wäre. Kann ich Ihnen nichts Besseres anbieten, sage ich Ihnen das — dann wissen Sie wenigstens, woran Sie sind.
💬 Kurz fragen
Karsten Günther · Media Markt Sachsen-Allee
Mo, Di, Fr, Sa 11–17 Uhr · Ohne Termin
Zur Einordnung: Diese Seite gibt allgemeine Hinweise zur Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung – ich bin kein Anwalt. Verbindlich ist Ihr Vertrag und das Schreiben Ihres Anbieters. Bei Streit hilft die Verbraucherzentrale Sachsen kostenlos weiter, außerdem gibt es ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur.
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