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Rufnummer mitnehmen — und dabei nichts falsch machen

„Kann ich meine Nummer behalten?" ist nach dem Preis die zweithäufigste Frage am Stand. Die Antwort ist fast immer ja — es kommt nur auf die Reihenfolge an. Und genau dabei geht am meisten schief.

⚠️ Der Fehler Nummer eins

Erst kündigen, dann an die Nummer denken. Das ist die Reihenfolge, die Nummern kostet. Richtig ist andersherum: Die Mitnahme wird beim neuen Anbieter beauftragt, der kümmert sich um alles Weitere — auch um die Kündigung. Wer zuerst selbst kündigt, steht oft mit einer freigegebenen Nummer da.

So läuft es ab

1
Unterlagen zusammensuchen

Bisherige Nummer, alter Anbieter, Kundennummer. Bei Prepaid zusätzlich die SIM-Kartennummer. Am einfachsten: die letzte Rechnung mitbringen, dort steht fast alles.

2
Beim neuen Anbieter beauftragen

Die Mitnahme wird zusammen mit dem neuen Vertrag beantragt — nicht danach. Dabei wird auch festgelegt, wann gewechselt werden soll.

3
Termin abwarten

Der Wechsel passiert an einem festen Tag und dauert nur Stunden. In dieser Zeit kann die Nummer kurz nicht erreichbar sein.

4
Alte Karte behalten, bis alles läuft

Erst wenn die Nummer auf der neuen Karte funktioniert, ist der Vorgang durch. Vorher nichts wegwerfen.

Schon gekündigt? Dann eilt es

Auch nach dem Vertragsende ist die Mitnahme noch bis zu 90 Tage möglich. Das steht im Gesetz und wird von Anbietern selten von sich aus erwähnt. Innerhalb dieser Frist lässt sich die Nummer noch holen — danach ist sie weg. Wenn Sie in dieser Lage sind, melden Sie sich lieber heute als nächste Woche.

💬 Kurz nachfragen

Häufige Fragen

Was kostet die Rufnummernmitnahme?

Seit Dezember 2021 ist sie gesetzlich gedeckelt. Nach § 59 TKG darf das Entgelt die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen; in der Praxis liegt es im niedrigen einstelligen Eurobereich, viele Anbieter verlangen gar nichts mehr. Wer Ihnen einen zweistelligen Betrag berechnet, sollte darauf angesprochen werden – das war früher üblich, ist es heute nicht mehr.

Wie lange dauert es?

Der eigentliche Wechsel der Nummer dauert nur wenige Stunden und passiert an einem festgelegten Tag. Nach dem Gesetz muss die Umstellung innerhalb eines Arbeitstages erfolgen; klappt sie nicht, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung vom Anbieter. Planen sollte man trotzdem mit ein bis zwei Wochen Vorlauf für die Beauftragung.

Muss ich vorher kündigen?

Nein – und genau hier passiert der häufigste Fehler. Die Mitnahme wird beim NEUEN Anbieter beauftragt, der sich dann um alles Weitere kümmert. Wer zuerst kündigt und danach an die Nummer denkt, hat sie meist verloren: Ist der Vertrag beendet und die Nummer freigegeben, gibt es nichts mehr mitzunehmen.

Ich habe schon gekündigt. Ist die Nummer weg?

Nicht unbedingt. Die Mitnahme ist bis zu 90 Tage nach Vertragsende noch möglich – das steht im Gesetz und wird von Anbietern selten von sich aus erwähnt. Innerhalb dieser Frist lässt sich die Nummer noch holen. Danach ist sie tatsächlich verloren. Wer in dieser Lage ist, sollte sich beeilen.

Kann ich mitten in der Laufzeit wechseln und die Nummer mitnehmen?

Ja. Die Mitnahme ist unabhängig von der Vertragslaufzeit möglich; der alte Vertrag läuft dann ohne Nummer weiter, bis er endet. Das kann sinnvoll sein, kostet aber doppelt. In den meisten Fällen ist es besser, den Wechsel auf das Vertragsende zu terminieren – das rechnen wir vorher durch.

Was passiert mit meinem Guthaben bei Prepaid?

Restguthaben wird bei der Mitnahme nicht automatisch übertragen. Manche Anbieter zahlen es auf Antrag aus, andere behalten es ein. Vor der Beauftragung also aufbrauchen oder gezielt nachfragen – im Nachhinein wird es mühsam. Bei Prepaid brauchen Sie außerdem die letzte Aufladung oder die Kundenkennung, sonst lehnt der alte Anbieter ab.

Kann ich zwei Nummern zusammenlegen?

Nein, eine Nummer gehört immer zu einer SIM-Karte. Was geht: mehrere Karten in einem Vertrag bündeln, sodass alles über eine Rechnung läuft. Für Familien ist das oft günstiger als vier Einzelverträge – das schauen wir uns gemeinsam an.

Was brauche ich für die Beauftragung?

Ihre bisherige Rufnummer, den Namen des alten Anbieters, die Kundennummer und – falls vorhanden – die Vertragsnummer. Bei Prepaid zusätzlich die SIM-Kartennummer. Bringen Sie einfach die letzte Rechnung mit, dort steht fast alles drauf.

Das passt dazu

Die meisten haben nach dieser Seite noch eine zweite Frage. Hier steht, was am häufigsten dazugehört.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Fristen und Entgelte richten sich nach dem Telekommunikationsgesetz und den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.