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Kündigungsfrist-Rechner: Wann kann ich kündigen?

In 10 Sekunden wissen Sie Bescheid: Wann Ihre Mindestlaufzeit endet, bis wann die Kündigung beim Anbieter sein muss und wann Sie frühestens wechseln können. Das gilt für Handy, DSL, Glasfaser, Kabel, Strom und Gas, nach aktuellem Recht. Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät.

1. Was möchten Sie kündigen?

2. Ihre Vertragsdaten

Ohne Gewähr – maßgeblich sind Ihr Vertrag und die AGB des Anbieters. Tipp: Kündigen Sie nicht zu knapp, sondern einige Tage vor dem spätesten Termin, am besten über den Kündigungsbutton des Anbieters. Wichtig bei Handyverträgen: Wenn Sie Ihre Rufnummer mitnehmen möchten, beantragen Sie die Mitnahme beim neuen Anbieter, dann läuft der Wechsel ohne Lücke.

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Schon gewusst? Das bringt der Wechsel

Wer nach Ende der Mindestlaufzeit einfach weiterzahlt, zahlt oft den teuren Regelpreis: ohne neues Handy, mit altem Datenvolumen. Ein neuer Vertrag bringt meist mehr GB für weniger Geld. Bei Internet gibt es oft schnellere Geschwindigkeit oder Glasfaser zum DSL-Preis.

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Häufige Fragen zur Kündigungsfrist

Wann kann ich meinen Handyvertrag kündigen?

Während der Mindestlaufzeit (meist 24 Monate) zum Ende dieser Laufzeit. Seit dem 1. Dezember 2021 gilt: Ist die Mindestlaufzeit vorbei, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 TKG). Eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr gibt es nicht mehr.

Wie lange vor Vertragsende muss ich kündigen?

Bei Verträgen ab dem 1.12.2021 reicht in der Regel ein Monat vor Ende der Mindestlaufzeit. Bei älteren Verträgen steht in den AGB oft noch eine Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit. Danach gilt aber auch für alte Verträge: jederzeit mit einem Monat Frist.

Zählt das Datum, an dem ich die Kündigung abschicke?

Nein. Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Anbieter ankommt. Kündigen Sie lieber ein paar Tage früher, z. B. über den Kündigungsbutton auf der Anbieter-Webseite (Pflicht seit Juli 2022). Dort bekommen Sie sofort eine Eingangsbestätigung.

Lohnt sich eine Vertragsverlängerung (VVL)?

Fast nie. Bei einer Verlängerung bleiben Sie Bestandskunde, und die besten Preise, das meiste Datenvolumen und die günstigsten Handys gibt es fast immer für Neukunden. Besser: ein Neuvertrag mit Rufnummernmitnahme. So bekommen Sie die Neukunden-Konditionen und behalten Ihre alte Nummer.

Wann kann ich einen Neuvertrag mit meiner alten Nummer abschließen?

Bis zu 123 Tage vor dem Ende Ihres jetzigen Vertrags. Der Rechner zeigt Ihnen das genaue Datum. Die Rufnummernmitnahme beantragen Sie beim neuen Anbieter, ich übernehme das für Sie im Markt.

Kann ich bei einer Preiserhöhung früher raus?

Ja. Erhöht der Anbieter einseitig den Preis, haben Sie meist ein Sonderkündigungsrecht. Bei Telefon und Internet können Sie innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung kündigen, bei Strom und Gas zum Wirksamwerden der Erhöhung. Mehr dazu auf meiner Seite zur Preiserhöhung.

Was gilt beim Umzug?

Kann der Anbieter Internet am neuen Wohnort nicht in gleicher Qualität liefern, dürfen Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 60 TKG). Beim Handyvertrag gibt es kein Sonderkündigungsrecht durch Umzug.

Wie schnell komme ich aus der Strom-Grundversorgung heraus?

Die Grundversorgung können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bei Sonderverträgen gilt die Laufzeit laut Vertrag. Danach ist der Vertrag mit höchstens einem Monat Frist kündbar.

Wer hilft mir beim Wechsel in Chemnitz?

Ich: Karsten Günther im Media Markt Sachsen-Allee. Ich prüfe Ihr Vertragsende, kümmere mich um die Kündigung und sorge dafür, dass der neue Tarif nahtlos startet, ohne doppelte Kosten.